Universitätsgesetz Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen

in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 [1], [2]

Zurueck zu Zahlen-Daten-Fakten

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

Erster Abschnitt
Rechtsstellung und Aufgaben der Hochschulen

§ 2 Rechtsstellung
§ 3 Aufgaben
§ 4 Freiheit in Forschung, Lehre und Studium

Zweiter Abschnitt
Neuordnung des Hochschulwesens und Studienreform
1. Neuordnung des Hochschulwesens

§ 5 Neuordnung des Hochschulwesens

2. Studienreform

§ 6 Studienreform
§ 7 Zusammenwirken im Bereich der Studienreform
§§ 8-10 gestrichen

Dritter Abschnitt
Mitgliedschaft und Mitwirkung

§ 11 Mitglieder und Angehörige
§ 12 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen
§ 13 Zusammensetzung der Hochschulgremien
§ 14 Stimmrecht und besondere Mehrheiten
§ 15 Verfahrensgrundsätze
§ 16 Wahlen zu den Gremien
§ 17 Öffentlichkeit

Vierter Abschnitt
Aufbau und Organisation der Hochschule
1. Zentrale Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger

§ 18 Zentrale Organe
§ 19 Rektorin oder Rektor
§ 20 Rektorat
§ 21 Senat
§ 22 Ständige Kommissionen
§ 23 Konvent
§ 23a Frauenbeauftragte

2. Kuratorium

§ 24 Kuratorium

3. Fachbereiche

§ 25 Organisation und Aufgaben
§ 26 Mitglieder des Fachbereichs
§ 27 Dekanin oder Dekan
§ 28 Fachbereichsrat
§ 29 Wissenschaftliche Einrichtungen der Fachbereiche
§ 30 Betriebseinheiten der Fachbereiche

4. Zentrale Einrichtungen

§ 31 Zentrale wissenschaftliche Einrichtungen
§ 32 Zentrale Betriebseinheiten
§ 33 Hochschulbibliothek
§ 34 Hochschulrechenzentrum
§ 35 Hochschuldidaktisches Zentrum
§ 36 Wissenschaftliche Einrichtungen an der Hochschule

5. Hochschulmedizin

§ 37 Fachbereich Medizin
§ 38 Medizinische Einrichtungen
§ 39 Klinischer Vorstand
§ 40 Ärztliche Direktorin oder Ärztlicher Direktor
§ 41 Verwaltungsdirektorin oder Verwaltungsdirektor
§ 42 Leitende Pflegekraft der Medizinischen Einrichtungen
§ 43 Vorstand des medizinischen Zentrums
§ 44 Leitung der Abteilung
§ 45 Medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule

6. Verwaltung der Hochschule

§ 46 Hochschulverwaltung
§ 47 Kanzlerin oder Kanzler

Fünfter Abschnitt
Das Hochschulpersonal
1. Professorinnen, Professoren, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten

§ 48 Dienstaufgaben der Professorinnen und Professoren
§ 49 Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
§ 50 Berufung
§ 51 Berufungsverfahren
§ 52 Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren
§ 53 Freistellung und Beurlaubung
§ 53a Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten

2. Sonstige Lehrkräfte

§ 54 Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
§ 55 Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 56 Lehrbeauftragte

3. Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten, Oberassistentinnen und Oberassistenten, Oberingenieurinnen und Oberingenieure

§ 57 Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten
§ 58 Oberassistentinnen und Oberassistenten
§ 59 Oberingenieurinnen und Oberingenieure

4. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte

§ 60 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 61 Wissenschaftliche Hilfskräfte

4a. Lehrverpflichtung

§ 61a Lehrverpflichtung

5. Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 62 Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

6. Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter

§ 63 Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter

Sechster Abschnitt
Studierende und Studierendenschaft
1. Zugang und Einschreibung

§ 64 Einschreibung
§ 65 Qualifikation
§ 66 Einstufungsprüfung
§ 67 Zugangshindernisse
§ 68 Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber
§ 69 Exmatrikulation
§ 70 Zweithörerinnen und Zweithörer, Gasthörerinnen und Gasthörer

2. Studierendenschaft

§ 71 Studierendenschaft
§ 72 Satzung der Studierendenschaft
§ 73 Organe der Studierendenschaft
§ 74 Studentenparlament
§ 75 Allgemeiner Studentenausschuß
§ 76 Fachschaften
§ 77 Wahlen der Studierendenschaft
§ 78 Vermögen und Beiträge
§ 79 Haushalts- und Wirtschaftsführung

Siebter Abschnitt
Lehre, Studium und Prüfungen
1. Lehre und Studium

§ 80 Ziel von Lehre und Studium
§ 81 Besuch von Lehrveranstaltungen
§ 82 Studienberatung
§ 83 Studiengänge
§ 84 Regelstudienzeit
§ 85 Studienordnung
§ 86 Lehrangebot
§ 87 Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudien
§ 88 Fernstudium
§ 89 Weiterbildung

2. Prüfungen

§ 90 Prüfungen
§ 90a Freiversuch
§ 91 Prüfungsordnungen
§ 92 Prüferinnen und Prüfer

Achter Abschnitt
Hochschulgrade und Habilitation

§ 93 Hochschulgrade
§ 94 Promotion
§ 95 Habilitation

Neunter Abschnitt
Forschung

§ 96 Aufgaben der Forschung
§ 97 Koordinierung der Forschung und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
§ 98 Forschung mit Mitteln Dritter

Zehnter Abschnitt
Haushaltswesen

§§ 99 bis 101 gestrichen
§ 102 Beitrag zum Haushaltsvoranschlag
§ 103 Verteilung der Haushaltsmittel
§ 104 Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
§ 105 Körperschaftsvermögen und Körperschaftshaushalt

Elfter Abschnitt
Aufsicht und Genehmigung

§ 106 Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten
§ 107 Aufsicht in staatlichen Angelegenheiten
§ 108 Zusammenwirken in besonderen Fällen

Zwölfter Abschnitt
Zusammenwirken von Hochschulen

§ 109 Zusammenwirken von Hochschulen
§ 110 Gemeinsame zentrale Einrichtungen

Dreizehnter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für einzelne Hochschulen

§ 111 Besondere Aufgaben und Kuratorium der Fernuniversität
§ 112 Studienzentren der Fernuniversität
§ 113 Abteilungen der Gesamthochschulen und kleinere Hochschulen

Vierzehnter Abschnitt
Anerkennung von Hochschulen

§ 114 Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 115 Anerkennungsverfahren
§ 116 Folgen der Anerkennung
§ 117 Verlust der Anerkennung
§ 118 Kirchliche Hochschulen

Fünfzehnter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
1. Überleitung des wissenschaftlichen Personals

§ 119 Übergangsregelungen für die Überleitung
§§ 120 bis 123 gestrichen
§124 Mitgliedschaftsrechtliche Übergangs- und Sonderregelungen
§§ 125 bis 128 gestrichen

2. Sonstige Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 129 Hochschulsatzungen und -ordnungen
§§ 130 bis 134 gestrichen
§ 135 Frühere Zusagen von Personal- und Sachmitteln
§ 136 Neuordnung der medizinischen Einrichtungen
§ 137 Ausnahme- und Übergangsregelungen
§ 138 gegenstandslos
§ 139 gegenstandslos
§ 140 gegenstandslos
§ 141 Verleihung und Führung von Graden
§ 142 Kirchenverträge, Stellenbesetzung in theologischen Fächern und kirchliche Mitwirkung
§ 143 Verwaltungsvorschriften
§ 144 Inkrafttreten


Weiter zum ersten Abschnitt (Geltungsbereich sowie Rechtsstellung und Aufgaben der Hochschulen)


WWW-Redaktion: Rainer Stephan, Dez 2.2