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Ordnung
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Aufgrund der §§ 16 Abs. 5 und 19 Abs. 5 des Lehrerausbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juni 1989 (GV. NW. S. 421), geändert durch Gesetz vom 3. Mai 1994 (GV. NW. S. 220), wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Finanzministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung verordnet:
Erster Teil
Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Erwerb der Befähigung zu einem Lehramt
§ 2 Erwerb der Befähigung zu mehreren Lehrämtern
§ 3 Zweck der Ersten Staatsprüfung
§ 4 Einteilung der Ersten Staatsprüfung
§ 5 Ordnungsgemäßes Studium
§ 6 Schulpraktische Studien
§ 7 Grundstudium
§ 8 Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten
Staatsprüfung
§ 8 Hauptstudium und Leistungsnachweise (Neufassung)
Abschnitt II
Prüfungsverfahren
§ 9 Prüfungsämter
§ 10 Zuständigkeit der Prüfungsämter
§ 11 Prüfungsausschüsse
§ 12 Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 13 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
§ 14 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
§ 15 Entscheidung über die Zulassung
§ 15 Ergänzung des Zulassungsantrages (Neufassung)
§ 16 Zulassung zur Prüfung in Fächerverbindungen mit Kunst,
Musik und Sport
§ 17 Schriftliche Hausarbeit
§ 17 Schriftliche Hausarbeit (Neufassung)
§ 18 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
§ 19 Verfahren bei den Arbeiten unter Aufsicht
§ 20 Mündliche Prüfung
§ 21 Teilnahme an der mündlichen Prüfung
§ 22 Nichtablieferung von Prüfungsarbeiten und Versäumung
von Prüfungsterminen
§ 23 Rücktritt
§ 24 Ordnungswidriges Verhalten
§ 25 Festsetzung der Noten in Erziehungswissenschaft und in
den Fächern
§ 26 Ermittlung der Note und Feststellung des Ergebnisses der
Ersten Staatsprüfung
§ 27 Wiederholung der Ersten Staatsprüfung
§ 28 Freiversuch
§ 29 Erweiterungsprüfung
§ 30 Zeugnisse und Bescheinigungen
Zweiter Teil
Vorschriften für die einzelnen Lehrämter
Abschnitt I
Lehramt für die Primarstufe
§ 31
Studium für das Lehramt für die PrimarstufeAbschnitt II
Lehramt für die Sekundarstufe I
§ 36 Studium für das Lehramt für die Sekundarstufe I
§ 37 Prüfungen in den Fächern
§ 38 Prüfungsleistungen
§ 39 Ermittlung der Noten in den Fächern und in
Erziehungswissenschaft
§ 39 Ermittlung der Noten in den Fächern und in
Erziehungswissenschaft (Neufassung
§ 40 Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung
§ 40 Ermittlung der Gesamtnote der Ersten
Staatsprüfung (Neufassung)
Abschnitt III
Lehramt für die Sekundarstufe II
§ 41 Studium für das Lehramt für die Sekundarstufe II
§ 41 Studium für das Lehramt für die
Sekundarstufe II (Neufassung)
§ 42 Praktika
§ 43 Prüfungen in den Fächern
§ 44 Prüfungsleistungen
§ 45 Ermittlung der Noten in den Fächern und in
Erziehungswissenschaft
§ 46 Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung
§ 46 Ermittlung der Gesamtnote der Ersten
Staatsprüfung (Neufassung)
§ 47 Erste Staatsprüfung für die Lehrämter für die
Sekundarstufe II und für die Sekundarstufe I (§ 10 Abs. 4 LABG)
Abschnitt IV
Lehramt für Sonderpädagogik
§ 48 Informationspraktikum
§ 49 Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik
§ 50 Prüfungen in den Fächern
§ 51 Prüfungsleistungen
§ 52 Ermittlung der Noten in den Fächern und in
Erziehungswissenschaft
§ 53 Ermittlung der Note der Ersten Staatsprüfung
§ 53 Ermittlung der Gesamtnote der Ersten
Staatsprüfung (Neufassung)
Dritter Teil
Besondere Vorschriften für die einzelnen Fächer
§ 54 Bereiche, Teilgebiete und Schwerpunkte
§ 55 Fächerspezifische Vorschriften
Vierter Teil
Sonder-, Übergangs- und Schlußvorschriften
Abschnitt I
Anerkennung von Prüfungen und Prüfungsleistungen
§ 56 Grundlage der Anerkennung
§ 57 Anerkennung von Prüfungsleistungen aus Ersten
Staatsprüfungen für Lehrämter (§ 4 LABG)
§ 58 Anerkennung von Prüfungsleistungen aus Ersten
Staatsprüfungen für schulformbezogene Lehrämter gemäß § 10 Abs. 3
LABG
§ 59 Anerkennung der Hausarbeit
§ 60 Anerkennungen von Lehramtsbefähigungen und Prüfungen
Abschnitt II
Übergangs- und Schlußvorschriften
Fußnoten: