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Seniorenstudium- Studienordnung - |
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Vom 8. Juli 1994
Aufgrund des § 2 Abs.4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) vom 20. November 1979 (GV. NW. S. 926), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), hat die Bergische Universität - Gesamthochschule Wuppertal die folgende Ordnung erlassen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Zielgruppe und Zweck des Studiums
§ 2 Zugang zum Studium
§ 3 Aufbau des Studiums
§ 4 Studienzertifikat
§ 5 Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 1
Zielgruppe und Zweck des Studiums
(1) Für die Zielgruppe von Personen, die in systematischer Weise sozialwissenschaftliche und geisteswissenschaftliche Kenntnisse erwerben wollen, ohne damit einen berufsqualifizierenden Abschluß anzustreben, bietet der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften die Möglichkeit der Weiterbildung unter dem Namen "Seniorenstudium" an. Er arbeitet dabei, was das Lehrangebot betrifft, mit anderen Fachbereichen, insbesondere dem Fachbereich 2 (Geschichte - Philosophie - Theologie) und dem Fachbereich 3 (Erziehungswissenschaften) zusammen.
(2) Das "Seniorenstudium" dient der Anleitung zur selbständigen Auseinandersetzung mit sozialwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Fragen.
§ 2
Zugang zum Studium
Der Zugang zum "Seniorenstudium" steht allen Personen offen, die sich in diesem Bereich weiterbilden wollen. Auf eine formale Zugangsvoraussetzung - wie Abitur o. ä. - wird verzichtet. Die Teilnehmer* am "Seniorenstudium" werden nach Zahlung der besonderen Gasthörergebühr als Gasthörer eingeschrieben.
§ 3
Aufbau des Studiums
(1) Das "Seniorenstudium" dauert insgesamt fünf Semester und kann zu Beginn eines jeden Wintersemesters aufgenommen werden. Es gliedert sich in drei Abschnitte:
(2) Das gesamte Studium begleitend sollten, soweit ein entsprechendes Angebot besteht, zusätzlich Veranstaltungen besucht werden, die der Reflexion der während des Berufslebens gewonnenen Erfahrungen sowie der sozialen Lage der älteren Menschen in der Gesellschaft dienen. Dafür kommen auch die Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche bzw. Studiengänge in Betracht.
§ 4
Studienzertifikat
Auf der Grundlage der vorgelegten vier Leistungsnachweise und der angenommenen Abschlußarbeit wird vom Dekan des Fachbereichs 1 ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluß des "Seniorenstudiums" ausgestellt.
§ 5
Schluß- und Übergangsvorschriften
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal veröffentlicht **. Sie gilt für Teilnehmer, die nach Inkrafttreten das Seniorenstudium aufnehmen. Teilnehmer in der Orientierungsphase oder im Grundstudium können auf Antrag wählen, ob sie ihr Studium nach dieser Ordnung fortsetzen. Der Antrag ist unwiderruflich.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fachbereichsräte der Fachbereiche 1, 2, 3 vom 16. 6. 1993, 2. 2. 1994 und 8. 3. 1994 und des Senats der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal vom 6. 7. 1994 und meiner Genehmigung vom 8. 7. 1994.
Wuppertal, den 8. Juli 1994
Der Rektor
der Bergischen Universität
Gesamthochschule Wuppertal
Universitätsprofessor Dr.rer.pol. Dr.h.c. E. Hödl
Fußnoten
(*) Im folgenden sind die Bezeichnungen Teilnehmer, Senioren, Gasthörer etc. durchgehend geschlechtsneutral zu verstehen.
(**) Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Jahrg. 23 Nr. 9 vom 20. 7. 1994
siehe auch:
Allgemeine Informationen zum Seniorenstudium
Programm für das Seniorenstudium
Zur Homepage des Fachbereichs 1