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Seniorenstudium

- Studienordnung -

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Ordnung für das Seniorenstudium im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften
an der
Bergischen Universität-Gesamthochschule Wuppertal

Vom 8. Juli 1994

Aufgrund des § 2 Abs.4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) vom 20. November 1979 (GV. NW. S. 926), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), hat die Bergische Universität - Gesamthochschule Wuppertal die folgende Ordnung erlassen.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zielgruppe und Zweck des Studiums
§ 2 Zugang zum Studium
§ 3 Aufbau des Studiums
§ 4 Studienzertifikat
§ 5 Schluß- und Übergangsvorschriften


§ 1
Zielgruppe und Zweck des Studiums

(1) Für die Zielgruppe von Personen, die in systematischer Weise sozialwissenschaftliche und geisteswissenschaftliche Kenntnisse erwerben wollen, ohne damit einen berufsqualifizierenden Abschluß anzustreben, bietet der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften die Möglichkeit der Weiterbildung unter dem Namen "Seniorenstudium" an. Er arbeitet dabei, was das Lehrangebot betrifft, mit anderen Fachbereichen, insbesondere dem Fachbereich 2 (Geschichte - Philosophie - Theologie) und dem Fachbereich 3 (Erziehungswissenschaften) zusammen.

(2) Das "Seniorenstudium" dient der Anleitung zur selbständigen Auseinandersetzung mit sozialwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Fragen.

§ 2
Zugang zum Studium

Der Zugang zum "Seniorenstudium" steht allen Personen offen, die sich in diesem Bereich weiterbilden wollen. Auf eine formale Zugangsvoraussetzung - wie Abitur o. ä. - wird verzichtet. Die Teilnehmer* am "Seniorenstudium" werden nach Zahlung der besonderen Gasthörergebühr als Gasthörer eingeschrieben.

§ 3
Aufbau des Studiums

(1) Das "Seniorenstudium" dauert insgesamt fünf Semester und kann zu Beginn eines jeden Wintersemesters aufgenommen werden. Es gliedert sich in drei Abschnitte:

1. Orientierungssemester (1 Semester mit 6-8 Semesterwochenstunden)
Das Orientierungssemester dient dem Erwerb elementarer wissenschaftlicher Arbeitsmethoden (wie Bibliotheksbenutzung, Anfertigung schriftlicher Arbeiten, Einführung in die Grundlagen empirischer Sozialforschung) und ist für Teilnehmer ohne abgeschlossenes Hochschulstudium verbindlich. Im Orientierungssemester stehen den Teilnehmern neben solchen Veranstaltungen, die der Einführung in das Studium dienen, alle Vorlesungen der Fachbereiche 1, 2 und 3 offen.
2. Grundstudium (3 Semester mit jeweils 12 Semesterwochenstunden)
Der Stoff des 2. - 4. Semesters ist in freier Fächerwahl dem Lehrangebot des Grundstudiums der Fächer der Fachbereiche 1, 2 und 3 zu entnehmen. In den Fächern Psychologie und Sport sind besondere Zugangsregelungen zu beachten. In zwei der gewählten Fächer ist ein Leistungsnachweis in Form einer Klausur, einer Hausarbeit oder eines Referates zu erbringen. Eines dieser Fächer muß aus dem integrierten Studiengang Sozialwissenschaften gewählt werden.
3. Hauptstudium (1 Semester mit 12 Semesterwochenstunden)
Das 5. Semester dient dem vertiefenden Studium der beiden Fächer, in denen im Grundstudium ein Leistungsnachweis erbracht wurde. Für jedes dieser beiden Fächer ist in Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des jeweiligen Hauptstudiums ein qualifizierter (benoteter) Leistungsnachweis zu erbringen.
4. Abschlußarbeit
Unmittelbar nach dem Ende des 5. Semesters ist eine Abschlußarbeit anzufertigen, in der ein Thema auf eine systematische Weise bearbeitet wird. Die Abschlußarbeit bedarf der thematischen Absprache und Annahme durch einen hauptamtlich Lehrenden und muß den Kriterien einer wissenschaftlichen Hausarbeit entsprechen.

(2) Das gesamte Studium begleitend sollten, soweit ein entsprechendes Angebot besteht, zusätzlich Veranstaltungen besucht werden, die der Reflexion der während des Berufslebens gewonnenen Erfahrungen sowie der sozialen Lage der älteren Menschen in der Gesellschaft dienen. Dafür kommen auch die Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche bzw. Studiengänge in Betracht.

§ 4
Studienzertifikat

Auf der Grundlage der vorgelegten vier Leistungsnachweise und der angenommenen Abschlußarbeit wird vom Dekan des Fachbereichs 1 ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluß des "Seniorenstudiums" ausgestellt.


§ 5
Schluß- und Übergangsvorschriften

Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal veröffentlicht **. Sie gilt für Teilnehmer, die nach Inkrafttreten das Seniorenstudium aufnehmen. Teilnehmer in der Orientierungsphase oder im Grundstudium können auf Antrag wählen, ob sie ihr Studium nach dieser Ordnung fortsetzen. Der Antrag ist unwiderruflich.


Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fachbereichsräte der Fachbereiche 1, 2, 3 vom 16. 6. 1993, 2. 2. 1994 und 8. 3. 1994 und des Senats der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal vom 6. 7. 1994 und meiner Genehmigung vom 8. 7. 1994.

Wuppertal, den 8. Juli 1994

Der Rektor
der Bergischen Universität
Gesamthochschule Wuppertal
Universitätsprofessor Dr.rer.pol. Dr.h.c. E. Hödl


Fußnoten

(*) Im folgenden sind die Bezeichnungen Teilnehmer, Senioren, Gasthörer etc. durchgehend geschlechtsneutral zu verstehen.
(**) Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Jahrg. 23 Nr. 9 vom 20. 7. 1994

siehe auch:

Allgemeine Informationen zum Seniorenstudium
Programm für das Seniorenstudium
Zur Homepage des Fachbereichs 1


WWW-Redaktion: Rainer Stephan, Dez 2.2